Der orthopädische Maßschuh hat die Aufgabe, Störungen in der Statik und der Mechanik des Gehens und Stehens, welche durch Deformitäten des Fußes wie Verkürzungen, Versteifungen, Lähmungen oder Teilverluste am Fuß gegeben sind, sowohl funktionell wie kosmetisch auszugleichen. Er ist ein Hilfsmittel das speziell für den Kunden als Einzelanfertigung in besonderen Maß- und Modellverfahren angefertigt wird.
Nach Verordnung durch Ihren behandelden Arzt erstellen wir einen Kostenvoranschlag. Erfolgt eine Kostenzusage der Krankenkasse , beginnen wir mit der Herstellung Ihrer Maßschuhe.
Dabei gehen wir wie folgt vor:
Der Eigenanteil für Sie beträgt für den Straßenschuh 76,--€ und für den Hausschuh 40,- -€ zuzüglich der gesetzlichen Zuzahlung von 10,- €. Die 10,-- € entfallen, wenn Sie von der Zuzahlung von
Hilfsmitteln befreit sind. In der Grundversorgung stehen Ihnen 1 Paar Straßenschuhe,1 Paar Hausschuhe sowie ein Wechselpaar Straßenschuhe zu.