Bei orthopädischen Schuhzurichtungen am Konfektionsschuh handelt es sich um bettende, korrigierende, stoßdämpfende, stützende und funktionsverbessernde Maßnahmen. Durch individuelle Veränderungen
am geeigneten Schuh ist es uns möglich die Statik und Dynamik zu verbessern. Einlagen werden oft erst durch die Kombination mit der entsprechenden Schuhzurichtung voll wirksam.
Wir unterscheiden verschiedene Formen von Schuhzurichtungen am Konfektionsschuh:
Die Schmetterlingsabrollsohle dient zur Entlastung der Mittelfußköpfchen.Durch die Aussparrung im Bereich der Brandsohle und die gleichzeitige Weichbettung ermöglicht sie eine Entlastung und
Polsterung der Mittelfußköpfchen II,III und IV.
Die Ballenrolle dient hauptsächlich der Funktionsentlastung der Zehengelenke und des oberen Sprunggelenks
Die Mittelfußrolle verstärkt die Fußabwicklung insbesondere bei Arthorse und Verletzungen im oberen Sprunggelenk.
Diese Rolle wird aus festem Material gefertigt und wirkt sohlenversteifend. Im Bereich des Großzehengrundgelenkes wird zur Entlastung die Rolle ausgespart.
Absatzerhöhung einseitig bei Beinverkürzungen bis 1cm innen oder außen am Absatz, oder beidseitig bei Problemen im Bereich der Achilissehene
Verkürzungsausgleich an Sohle und Absatz bei Beckenschiefstand oder Beinlängendifferenzen ab 1cm. Bei Verkürzungen über 3cm kann gegebenenfalls auch ein orthopädischer Maßschuh verordnet werden.
Mit dem Pufferabsatz wird eine Dämpfung im Auftritt erreicht und dient zur Entlastung bei Gelenkschmerzen im Fußwurzelbereich, im Knie oder in der Hüfte, sowie bei Endoprothesen. Pufferabsätze gibt
es nicht mehr als Krankenkassenleistung. Sie können diese Leistung selbstverständlich privat bei uns fertigen lassen, der Preis richtet sich nach Art ihrer Schuhe und nach Aufwand.
Längsgewölbestütze und Querbrücke, gegebenenfalls mit Polsterung. Einarbeitung einer Stütze und Pelotte auf Brandsohle eventuelle Aussparung und Weichbettung mit Lederabdeckung nach
Trittspur. Notwendig bei Schuhen die nicht für lose Einlagen geeignet sind, sowie in Hausschuhen oder Sandalen. Diese Einbauten gibt es nicht mehr als Krankenkassenleistung. Wenn Sie diese Leistung
privat machen lassen, richtet sich der Preis nach Aufwand.